Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes:


1.Textilreinigung

wird sachgemäß und schonend durchgeführt.

2. Mängel an eingeliefertem Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die

Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch

eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch

ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von

Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße

Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe

gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es

nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch

fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3 . Rückgabe

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B.

Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde

muß das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten

Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem

Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so

ist er zur gesetzlich vorgesehen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde

meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten

des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich

vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen

etwaigen Verwertungserlös.

4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

hat der Kunde zu beweisen, daß das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet

wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe gerügt

werden.

5. Haftungsbegrenzung

Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des

Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die

Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

Entsprechend der Konditionenempfehlung des Deutschen

Textilreinigungsverbande



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