Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes:
1.Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend durchgeführt.
2. Mängel an eingeliefertem Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die
Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch
eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch
ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von
Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße
Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe
gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es
nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch
fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3 . Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B.
Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde
muß das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten
Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem
Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so
ist er zur gesetzlich vorgesehen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde
meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten
des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich
vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen
etwaigen Verwertungserlös.
4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, daß das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet
wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe gerügt
werden.
5. Haftungsbegrenzung
Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des
Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die
Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Entsprechend der Konditionenempfehlung des Deutschen
Textilreinigungsverbande